Mit Urteil vom 15.02.2017 hat der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Zoubir L wegen versuchter Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung JAMWA zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt, §§ 129a Abs. 1, 129b Abs. 1, 22, 23 StGB. Dem Urteil liegt eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten gem. § 257c StPO zu Grunde. Den Rest des Beitrags lesen




