Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten. Dieses Burka-Verbot für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens und des Kindeswohls hat der Ministerrat heute beschlossen, um schnell und rechtssicher ein Burka-Verbot im bayerischen Landesrecht zu verankern. Den Rest des Beitrags lesen




