Die gegen das Verbot des Vereins „Die wahre Religion“ erhobenen Klagen zweier Vereinsmitglieder, darunter des Gründers des Vereins, sind heute zurückgenommen worden. Das Verfahren vor dem BVerwG ist deshalb in der heutigen Verhandlung eingestellt worden. Der Verein selbst, der sich nach Einstufung des Bundesministeriums des Innern gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, hatte nicht gegen das Verbot geklagt. Damit ist die Verbotsverfügung bestandskräftig geworden. Den Rest des Beitrags lesen