Der 3. Strafsenat des BGH hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des LG Wuppertal aufgehoben, durch das die sieben Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen worden waren, gegen das Uniformverbot (§§ 3 Abs. 1, 28 VersG) verstoßen bzw. zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben. Den Rest des Beitrags lesen