Der 3. Strafsenat des BGH hat die Revisionen sämtlicher sieben Angeklagten gegen ihre Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot nach § 3 Abs. 1, § 28 VersG bzw. Beihilfe hierzu verworfen. Im ersten Rechtsgang hatte er eine freisprechende Entscheidung des LG Wuppertal aufgehoben und dorthin zurückverwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »