Bundestag: Keine Erkenntnisse über Friedensrichter

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sog. Friedensrichter und deren Urteile vor. Zuständig für die Durchführung von Straf­ und Zivilverfahren seien die Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/4171) auf eine Kleine Anfrage der AfD­-Fraktion (BT-Dr 19/3885).

In der Antwort wird auf den Bericht des Bundesjustizministeriums „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? – Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen“ aus dem Jahr 2014 verwiesen. Bereits darin sei festgestellt worden, dass in Abwesenheit gerichtsförmiger oder mit formaler Macht ausgestatteter Strukturen nicht von Urteilen gesprochen werden kann.

Die Abgeordneten hatten unter anderem nach der Zahl von Friedensrichtern gefragt und wollten wissen, wie viele von diesen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit kriminellen Clans stehen.

heute im bundestag Nr. 657 v. 12.09.2018

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