In Wuppertal dürfen die Geschäfte auch am Sonntag, dem 04.12.2016, nicht geöffnet sein. Dies hat das VG Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft ver.di durch eine einstweilige Anordnung vom 09.11.2016 vorläufig festgestellt und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Wuppertal vom 07.09.2015 erneut beanstandet. Bereits in ihrer Entscheidung vom 02.11.2016 (3 L 3605/16) hatte die 3. Kammer des VG einem Eilantrag von ver.di zur geplanten Ladenöffnung am 06.11.2016 stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen





