Bayern: Neuregelungen der Vergütung des durch kirchliches Personal erteilten Religionsunterrichts

Die Staatsregierung hat mit Schreiben vom 14.09.2016 um Zustimmung des Bayerischen Landtags gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 4 BaySchFG zu den Vereinbarungsentwürfen über die Neuregelungen der Vergütung des durch kirchliches Personal erteilten Religionsunterrichts an Grund- und Mittelschulen sowie an Förderzentren gebeten (LT-Dr 17/12935).

Die Vereinbarungsentwürfe umfassen einen Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der katholischen Kirche in Bayern (sieben Bischöfe) sowie zwischen dem Freistaat Bayern und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Vereinbarungen sollen rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten und zunächst für zehn Jahre gelten.

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