Um die „Praxis des Kirchenasyls in Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 18/9894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/9638). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Vertretern der evangelischen und katholischen Kirchen im Februar 2015 vereinbart, „dass in begründbaren Ausnahmefällen so frühzeitig wie möglich eine zwischen Kirche und BAMF gesteuerte, lösungsorientierte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen über zentrale Ansprechpartner stattfindet“. Den Rest des Beitrags lesen




