Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz: Baden-Württemberg – Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk und zur Änderung medienrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorschriften

Durch eine Änderung in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SWR-Staatsvertrag verlieren die Freikirchen einen Sitz im SWR-Rundfunkrat und damit auch im Landesrundfunkrat Baden-Württemberg, § 14 Abs. 2 Satz 3 SWR-Staatsvertrag, die muslimischen Verbände in Baden-Württemberg gewinnen jeweils einen Sitz. Die entsprechende Regelung findet sich in § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SWR-Staatsvertrag. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Forthcoming judgment on Thursday 19 December 2013 – C.D. and Others v. Greece (nos. 33441/10, 33468/10 and 33476/10)

The applicants are 12 asylum seekers who left their countries at unknown dates, mainly on account of the political situations there. The case concerns the conditions of their detention pending their removal from Greece to their countries of origin. Den Rest des Beitrags lesen »

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EGMR: Forthcoming judgment on Thursday 19 December 2013 – N.K. v. France (no. 7974/11)

The applicant, N.K., is a Pakistani national who was born in 1989 and lives in Créteil (France). The case concerns his potential removal from France to Pakistan, where he says that he would sustain inhuman or degrading treatment. Following his conversion to the Ahmadiyya religion, according to whose rites he was married in 2009, Mr N.K.’s cousin filed a complaint against him for proselytising. Shortly afterwards he was allegedly abducted, confined then tortured for several days before managing to escape from his kidnappers. After learning that an arrest warrant had been issued against him for preaching the Ahmadiyya religion, Mr N.K. left Pakistan. Den Rest des Beitrags lesen »

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EGMR: Forthcoming judgment on Tuesday 17 December 2013 – Vartic v. Romania (no. 2) (no. 14150/08)

The applicant, Ghennadii Vartic, is a Moldovan national who was born in 1973 and is currently serving a 25-year prison sentence in Jilava Prison (Romania). The case concerns Mr Vartic’s complaint about not being provided with a vegetarian diet or adequate medical care in detention. Den Rest des Beitrags lesen »

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Kirchensteuer bei Trennung von Staat und Kirche?

Dr. Hendrik MunsoniusVon Dr. Hendrik Munsonius, Göttingen

Das meiste Geld bekommen die Kirchen durch die Kirchensteuer, die von ihren Mitgliedern bezahlt wird. Es handelt sich dabei um ein besonderes Finanzierungsinstrument, das der Staat den Religionsgemeinschaften zur Verfügung stellt. Doch wie passt das mit der Trennung von Staat und Kirche zusammen? Den Rest des Beitrags lesen »

VG Stuttgart: Anerkennung als Flüchtling nach Übertritt vom Islam zum Christentum

Heiraten Frauen in Afghanistan trotz familiären Verbots, kann die Verfolgung durch Familienmitglieder eine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland begründen. Denn müssen Frauen wegen der dort herrschenden patriarchalischen Anschauungen mit empfindlichen Strafen für Leib und Leben rechnen, stellt dies eine Verfolgung wegen des Geschlechts dar. Das 1987 und 1989 geborene afghanische Ehepaar floh 2010 nach Deutschland. Die damals schwangere Frau hatte angegeben, dass sie ihren Mann gegen den Willen ihrer Eltern aus Liebe geheiratet habe. Daraufhin seien sie und ihr Mann von ihren Brüdern mehrfach geschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Sie habe ihre Familie „entehrt“, so der Vorwurf. Denn sie sei vorher ihrem Cousin versprochen gewesen. Hilfe von den afghanischen Behörden sei nicht zu erwarten. In Deutschland sei der Ehemann zudem vom islamischen zum christlichen Glauben konvertiert, weshalb ihm wegen seines Glaubenswechsels vom Islam zum Christentum in Afghanistan die Todesstrafe drohe. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Staatsleistungen an Kirchen

Die Bundesregierung sieht „keinen Handlungsbedarf, mit den Kirchen in Verhandlungen über eine Ablösung der Staatsleistungen einzutreten“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 18/45) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/18) hervor. Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Bremen: Befreiung von der Teilnahme an Klassenfahrten aus Glaubens- und Gewissensgründen

Der 1. Senat des OVG Bremen hatte in einem Berufungsverfahren darüber zu entscheiden, inwieweit Schüler und Eltern aus Gründen der Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. des elterlichen Erziehungsrechts die Befreiung von der Teilnahme an einer Klassenfahrt beanspruchen können. Den Rest des Beitrags lesen »

OLG Nürnberg: „Zwölf Stämme“ – Beschwerden gegen den vorläufigen teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts weitgehend zurückgewiesen

Das OLG Nürnberg wies die Beschwerden gegen Anordnungen des AG Ansbach, mit denen vier Elternpaaren wesentliche Teile des Sorgerechts vorläufig entzogen worden waren, weitgehend zurück. Die zwei jüngsten von neun betroffenen Kindern kommen zurück in die Obhut ihrer Eltern. Den Rest des Beitrags lesen »

Koalitionsvertrag 2013: Die Regierungsparteien zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherFür den Inhalt des Koalitionsvertrages sind die Regierungsparteien zuständig“, heißt es bei der Bundesregierung. Was haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Eine Zusammenstellung im Anschluss an unsere Serie zur Bundestagswahl 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz: Landtag von Baden-Württemberg stimmt Novelle des SWR-Staatsvertrag zu – Freikirchen verlieren, Muslime gewinnen einen Sitz im Rundfunkrat

Der Landtag von Baden-Württemberg hat der Novelle des Staatsvertrags für den Südwestrundfunk (SWR) zugestimmt. Mit dem neuen Staatsvertrag ist der SWR bereit für die Herausforderungen der Zeit. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerwG: OVG Magdeburg muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt entscheiden

Das BVerwG in Leipzig hat drei Urteile des OVG Magdeburg aufgehoben, durch die das OVG den beklagten Landesverband jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt verpflichtet hatte, über den Anspruch der Synagogengemeinde zu Halle auf Beteiligung an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2006, 2007 und 2008 erneut zu entscheiden. Das OVG muss jetzt selbst klären, in welchem Umfang die Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss zu beteiligen ist. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Grand Chamber hearing concerning the prohibition on wearing the full-face veil in public in France

The European Court of Human Rights held a Grand Chamber hearing on Wednesday 27 November 2013 at 9.15 a.m. in the case of S.A.S. v. France (Application no. 43835/11). The case concerns the complaint of a French national, who is a practising Muslim, that she is no longer allowed to wear the full-face veil in public following the entry into force, in April 2011, of a law prohibiting concealment of one’s face in public places. After the hearing the Court will begin its deliberations, which will be held in private. Its ruling in the case will, however, be made at a later stage. Den Rest des Beitrags lesen »

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1 Jahr Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]

Vor genau einem Jahr habe ich Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ] freigeschaltet. Die Frage, die mir seither am meisten gestellt wurde, ist die bekannte Gretchenfrage nach meinem eigenen Bekenntnis. Den Rest des Beitrags lesen »

Tres pro toto

SALADIN. Ich heische deinen Unterricht in ganz
Was andern; ganz was andern. – Da du nun
So weise bist: so sage mir doch einmal –
Was für ein Glaube, was für ein Gesetz
Hat dir am meisten eingeleuchtet?

NATHAN. Sultan,
Ich bin ein Jud’.

SALADIN. Und ich ein Muselmann.
Der Christ ist zwischen uns. – Von diesen drey
Religionen kann doch eine nur
Die wahre seyn. – Ein Mann, wie du, bleibt da
Nicht stehen, wo der Zufall der Geburth
Ihn hingeworfen: oder wenn er bleibt,
Bleibt er aus Einsicht, Gründen, Wahl des Bessern.
Wohlan! so theile deine Einsicht mir
Dann mit. Laß mich die Gründe hören, denen
Ich selber nachzugrübeln, nicht die Zeit
Gehabt. Laß mich die Wahl, die diese Gründe
Bestimmt, – versteht sich, im Vertrauen – wissen,
Damit ich sie zu meiner mache. – Wie?
Du stutzest? wägst mich mit dem Auge? – Kann
Wohl seyn, daß ich der erste Sultan bin,
Der eine solche Grille hat; die mich
Doch eines Sultans eben nicht so ganz
Unwürdig dünkt. – Nicht wahr? – So rede doch!
Sprich! – Oder willst du einen Augenblick,
Dich zu bedenken? Gut; ich geb’ ihn dir. –
(Ob sie wohl horcht? Ich will sie doch belauschen;
Will hören, ob ichs recht gemacht. – ) Denk nach!
Geschwind denk nach! Ich säume nicht, zurück
Zu kommen. (Er geht in das Nebenzimmer, nach welchem sich Sittah begeben.)

NATHAN (allein). Hm! hm! – wunderlich! – Wie ist
Mir denn? – Was will der Sultan? was? – Ich bin
Auf Geld gefaßt; und er will – Wahrheit. Wahrheit!
Und will sie so, – so baar, so blank, – als ob
Die Wahrheit Münze wäre! – Ja, wenn noch
Uralte Münze, die gewogen ward! –
Das ginge noch! Allein so neue Münze,
Die nur der Stempel macht, die man aufs Bret
Nur zählen darf, das ist sie doch nun nicht!
Wie Geld in Sack, so striche man in Kopf
Auch Wahrheit ein? Wer ist denn hier der Jude?
Ich oder er? – Doch wie? Sollt’ er auch wohl
Die Wahrheit nicht in Wahrheit fodern? – Zwar,
Zwar der Verdacht, daß er die Wahrheit nur
Als Falle brauche, wär’ auch gar zu klein! –
Zu klein? – Was ist für einen Grossen denn
Zu klein? – Gewiß, gewiß: er stürzte mit
Der Thüre so ins Haus! Man pocht doch, hört
Doch erst, wenn man als Freund sich naht. – Ich muß
Behutsam gehn! – Und wie? wie das? – So ganz
Stockjude seyn zu wollen, geht schon nicht. –
Und ganz und gar nicht Jude, geht noch minder.
Denn, wenn kein Jude, dürft er mich nur fragen,
Warum kein Muselmann? – Das wars! Das kann
Mich retten! – Nicht die Kinder blos, speist man
Mit Mährchen ab. – Er kömmt. Er komme nur!

SALADIN. (So ist das Feld hier rein!) – Ich komm’ dir doch
Nicht zu geschwind zurück? Du bist zu Rande
Mit deiner Ueberlegung. – Nun so rede!
Es hört uns keine Seele.

NATHAN. Möcht auch doch
Die ganze Welt uns hören.

SALADIN. So gewiß
Ist Nathan seiner Sache? Ha! das nenn’
Ich einen Weisen! Nie die Wahrheit zu
Verhehlen! für sie alles auf das Spiel
Zu setzen! Leib und Leben! Gut und Blut!

NATHAN. Ja! ja! wanns nöthig ist und nutzt.

SALADIN. Von nun
An darf ich hoffen, einen meiner Titel,
Verbesserer der Welt und des Gesetzes,
Mit Recht zu führen.

NATHAN. Traun, ein schöner Titel!
Doch, Sultan, eh ich mich dir ganz vertraue,
Erlaubst du wohl, dir ein Geschichtchen zu
Erzählen?

SALADIN. Warum das nicht? Ich bin stets
Ein Freund gewesen von Geschichtchen, gut
Erzählt.

NATHAN. Ja, gut erzählen, das ist nun
Wohl eben meine Sache nicht.

SALADIN. Schon wieder
So stolz bescheiden? – Mach! erzähl’, erzähle!

NATHAN. Vor grauen Jahren lebt’ ein Mann in Osten,
Der einen Ring von unschätzbarem Werth’
Aus lieber Hand besaß. Der Stein war ein
Opal, der hundert schöne Farben spielte,
Und hatte die geheime Kraft, vor Gott
Und Menschen angenehm zu machen, wer
In dieser Zuversicht ihn trug. Was Wunder,
Daß ihn der Mann in Osten darum nie
Vom Finger ließ; und die Verfügung traf,
Auf ewig ihn bey seinem Hause zu
Erhalten? Nehmlich so. Er ließ den Ring
Von seinen Söhnen dem Geliebtesten;
Und setzte fest, daß dieser wiederum
Den Ring von seinen Söhnen dem vermache,
Der ihm der liebste sey; und stets der Liebste,
Ohn’ Ansehn der Geburt, in Kraft allein
Des Rings, das Haupt, der Fürst des Hauses werde. –
Versteh mich, Sultan.

SALADIN. Ich versteh dich. Weiter!

NATHAN. So kam nun dieser Ring, von Sohn zu Sohn,
Auf einen Vater endlich von drey Söhnen;
Die alle drey ihm gleich gehorsam waren,
Die alle drey er folglich gleich zu lieben
Sich nicht entbrechen konnte. Nur von Zeit
Zu Zeit schien ihm bald der, bald dieser, bald
Der dritte, – so wie jeder sich mit ihm
Allein befand, und sein ergiessend Herz
Die andern zwey nicht theilten, – würdiger
Des Ringes; den er denn auch einem jeden
Die fromme Schwachheit hatte, zu versprechen.
Das ging nun so, so lang es ging. – Allein
Es kam zum Sterben, und der gute Vater
Kömmt in Verlegenheit. Es schmerzt ihn, zwey
Von seinen Söhnen, die sich auf sein Wort
Verlassen, so zu kränken. – Was zu thun? –
Er sendet in geheim zu einem Künstler,
Bey dem er, nach dem Muster seines Ringes,
Zwey andere bestellt, und weder Kosten
Noch Mühe sparen heißt, sie jenem gleich,
Vollkommen gleich zu machen. Das gelingt
Dem Künstler. Da er ihm die Ringe bringt,
Kann selbst der Vater seinen Musterring
Nicht unterscheiden. Froh und freudig ruft
Er seine Söhne, jeden ins besondre;
Giebt jedem ins besondre seinen Seegen, –
Und seinen Ring, – und stirbt. – Du hörst doch, Sultan?

SALADIN (der sich betroffen von ihm gewandt).
Ich hör, ich höre! – Komm mit deinem Mährchen
Nur bald zu Ende. – Wirds?

NATHAN. Ich bin zu Ende.
Denn was noch folgt, versteht sich ja von selbst. –
Kaum war der Vater todt, so kömmt ein jeder
Mit seinem Ring’, und jeder will der Fürst
Des Hauses seyn. Man untersucht, man zankt,
Man klagt. Umsonst; der rechte Ring war nicht
Erweislich; – (nach einer Pause, in welcher er des Sultans Antwort erwartet) Fast so unerweislich, als
Uns itzt – der rechte Glaube.

SALADIN. Wie? das soll
Die Antwort seyn auf meine Frage?…

NATHAN. Soll
Mich blos entschuldigen, wenn ich die Ringe,
Mir nicht getrau zu unterscheiden, die
Der Vater in der Absicht machen ließ,
Damit sie nicht zu unterscheiden wären.

SALADIN. Die Ringe! – Spiele nicht mit mir! – Ich dächte,
Daß die Religionen, die ich dir
Genannt, doch wohl zu unterscheiden wären.
Bis auf die Kleidung; bis auf Speis und Trank!

NATHAN. Und nur von Seiten ihrer Gründe nicht. –
Denn gründen alle sich nicht auf Geschichte?
Geschrieben oder überliefert! – Und
Geschichte muß doch wohl allein auf Treu
Und Glauben angenommen werden? – Nicht? –
Nun wessen Treu und Glauben zieht man denn
Am wenigsten in Zweifel? Doch der Seinen?
Doch deren Blut wir sind? doch deren, die
Von Kindheit an uns Proben ihrer Liebe
Gegeben? die uns nie getäuscht, als wo
Getäuscht zu werden uns heilsamer war? –
Wie kann ich meinen Vätern weniger,
Als du den deinen glauben? Oder umgekehrt. –
Kann ich von dir verlangen, daß du deine
Vorfahren Lügen strafst, um meinen nicht
Zu widersprechen? Oder umgekehrt.
Das nehmliche gilt von den Christen. Nicht? –

SALADIN. (Bey dem Lebendigen! Der Mann hat Recht.
Ich muß verstummen.)

NATHAN. Laß auf unsre Ring’
Uns wieder kommen. Wie gesagt: die Söhne
Verklagten sich; und jeder schwur dem Richter,
Unmittelbar aus seines Vaters Hand
Den Ring zu haben. – Wie auch wahr! – Nachdem
Er von ihm lange das Versprechen schon
Gehabt, des Ringes Vorrecht einmal zu
Geniessen. – Wie nicht minder wahr! – Der Vater,
Betheu’rte jeder, könne gegen ihn
Nicht falsch gewesen seyn; und eh’ er dieses
Von ihm, von einem solchen lieben Vater,
Argwohnen laß’: eh’ müß’ er seine Brüder,
So gern er sonst von ihnen nur das Beste
Bereit zu glauben sey, des falschen Spiels
Bezeihen; und er wolle die Verräther
Schon auszufinden wissen; sich schon rächen.

SALADIN. Und nun, der Richter? – Mich verlangt zu hören,
Was du den Richter sagen lässest. Sprich!

NATHAN. Der Richter sprach: wenn ihr mir nun den Vater
Nicht bald zur Stelle schafft, so weis’ ich euch
Von meinem Stuhle. Denkt ihr, daß ich Räthsel
Zu lösen da bin? Oder harret ihr,
Bis daß der rechte Ring den Mund eröffne? –
Doch halt! Ich höre ja, der rechte Ring
Besitzt die Wunderkraft beliebt zu machen;
Vor Gott und Menschen angenehm. Das muß
Entscheiden! Denn die falschen Ringe werden
Doch das nicht können! – Nun; wen lieben zwey
Von euch am meisten? – Macht, sagt an! Ihr schweigt?
Die Ringe wirken nur zurück? und nicht
Nach aussen? Jeder liebt sich selber nur
Am meisten? – O so seyd ihr alle drey
Betrogene Betrieger! Eure Ringe
Sind alle drey nicht echt. Der echte Ring
Vermuthlich ging verloren. Den Verlust
Zu bergen, zu ersetzen, ließ der Vater
Die drey für einen machen.

SALADIN. Herrlich! herrlich!

NATHAN. Und also; fuhr der Richter fort, wenn ihr
Nicht meinen Rath, statt meines Spruches, wollt:
Geht nur! – Mein Rath ist aber der: ihr nehmt
Die Sache völlig wie sie liegt. Hat von
Euch jeder seinen Ring von seinem Vater:
So glaube jeder sicher seinen Ring
Den echten. – Möglich; daß der Vater nun
Die Tyranney des Einen Rings nicht länger
In seinem Hause dulden wollen! – Und gewiß;
Daß er euch alle drey geliebt, und gleich
Geliebt: indem er zwey nicht drücken mögen,
Um einen zu begünstigen. – Wohlan!
Es eifre jeder seiner unbestochnen
Von Vorurtheilen freyen Liebe nach!
Es strebe von euch jeder um die Wette,
Die Kraft des Steins in seinem Ring’ an Tag
Zu legen! komme dieser Kraft mit Sanftmuth,
Mit herzlicher Verträglichkeit, mit Wohlthun,
Mit innigster Ergebenheit in Gott,
Zu Hülf’! Und wenn sich dann der Steine Kräfte
Bey euern Kindes-Kindeskindern äussern:
So lad’ ich über tausend tausend Jahre,
Sie wiederum vor diesen Stuhl. Da wird
Ein weisrer Mann auf diesem Stuhle sitzen,
Als ich; und sprechen. Geht! – So sagte der
Bescheidne Richter.

Gotthold Ephraim Lessing, Nathan der Weise, 1779, 3. Aufzug, 5. bis 7. Auftritt

Roland Czycholl, Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen in kirchlichen Einrichtungen

Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere Streiks bei kirchlichen Arbeitgebern. Dabei werden zunächst die verfassungsrechtlichen Ausgangspositionen untersucht und ihr genauer Inhalt herausgearbeitet. Anschließend wird Rechtsnatur und Inhalt des „Dritten Weges“ vorgestellt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wird im Rahmen der Herstellung praktischer Konkordanz ausführlich herausgearbeitet, inwiefern das Verfahren des „Dritten Weges“ einen angemessenen Ausgleich für die Versagung des Streikrechts darstellen kann. Dabei werden auch die aktuellen Urteile des BAG vom 20.11.2012 (1 AZR 611/11 und 1 AZR 179/11) in die Untersuchung einbezogen. Entgegen der Ansicht des BAG kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der „Dritte Weg“ keinen gleichwertigen Ersatz für die aus Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie darstellt. Demnach kann auch ein Arbeitskampf in einer kirchlichen Einrichtung unter den aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleiteten Voraussetzungen rechtmäßig sein. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundesregierung: Erstmals jüdische Theologie an deutscher Uni

Mit einem Festakt wurde an der Universität Potsdam der Studiengang Jüdische Theologie eröffnet. Ein Ereignis von historischem Ausmaß: Zum ersten Mal wird an einer deutschen staatlichen Universität Jüdische Theologie gelehrt. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Bogdan Vodă Greek-Catholic Parish v. Romania (no. 26270/04)

The applicant is the Bogdan Vodă Greek-Catholic Parish, which belongs to the Maramureş Greek-Catholic Diocese United with Rome and is located in the village of Bogdan Vodă, Romania. The case concerned a dispute between two Christian religious groups in Bogdan Vodă, namely the Greek-Catholic Church and the Orthodox Church. The Greek-Catholic Parish complained in particular about the non-enforcement of a judgment awarded by a Romanian court in its favour in January 1998. Den Rest des Beitrags lesen »

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AG Hamburg: Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg vorläufig eingestellt

Das Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg wurde mit Beschluss des AG Hamburg vom 13.11.2013 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage i.H.v. 20.000,– € an die Staatskasse vorläufig eingestellt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Den Rest des Beitrags lesen »

Die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften – Zu Bernhard Schlink, JZ 2013, 209–219

JZ – JuristenZeitungBernhard Schlink hat gegenüber der gegenwärtigen freiheitsgewährleistenden Bestimmung der Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften für die Rückkehr zu einer älteren freiheitsbeschränkenden Bestimmung geworben. Dem soll widersprochen werden. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XIII – Die Erteilung des staatlichen Religionsunterrichts

Man vergesse nicht, daß der Staat nicht befugt sei, mit gewissen bestimmten Lehrmeinungen Besoldung, Ehrenamt und Vorzug zu verbinden. Den Rest des Beitrags lesen »

Nicole Steiner, Die religiös motivierte Knabenbeschneidung im Lichte des Strafrechts – Zugleich ein Beitrag zu Möglichkeiten und Grenzen elterlicher Einwilligung

Nicole Steiner befasst sich mit einer aktuellen und kontrovers diskutierten strafrechtlichen Thematik. Dabei steht die Frage nach der Reichweite der elterlichen stellvertretenden Einwilligung im Zentrum. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Forthcoming judgment on Tuesday 19 November 2013 – Bogdan Vodă Greek-Catholic Parish v. Romania (no. 26270/04)

The applicant is the Bogdan Vodă Greek-Catholic Parish, which belongs to the Maramureş Greek-Catholic Diocese United with Rome and is located in the village of Bogdan Vodă, Romania. The case concerns a dispute between two Christian religious groups in Bogdan Vodă, namely the Greek-Catholic Church and the Orthodox Church. Den Rest des Beitrags lesen »

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VG Gießen: Klage der Evangelischen Kirche gegen die staatliche Genehmigung einer Stiftungssatzung abgewiesen

Die 8. Kammer des VG Gießen hat die Klage der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegen das Land Hessen abgewiesen, mit der sich die Kirche gegen die Genehmigung gewandt hatte, die das beklagte Land der beigeladenen Stiftung „Präsenz zu Büdingen“ am 03.01.2012 für ihre Satzung erteilt hatte. Die Klägerin berief sich im Verfahren darauf, die beigeladene Stiftung sei eine kirchliche Stiftung, weshalb das Land die Genehmigung nur im Einvernehmen mit der Kirche hätte erteilen dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »

FG Hessen: Erben steht ein Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu

Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Den Rest des Beitrags lesen »