Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des VG festgestellt, dass die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der durch die Stadt Darmstadt für Sonntag, den 30.03.2014 verfügten Sonntagsöffnung von Ladengeschäften aus Anlass der Ausstellung „Darmstadt Mobil – die Mobilitätsausstellung“ rechtswidrig ergangen ist. Den Rest des Beitrags lesen »








