Mit dem in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 26. Kammer des VG Düsseldorf den Kreis Mettmann verpflichtet, über den Antrag einer Muslimin, welche aus religiösen Gründen auch während der Dienstausübung ein Kopftuch tragen möchte, auf Einstellung als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst neu zu entscheiden. Den Rest des Beitrags lesen »





