In dem Strafverfahren gegen den 26-jährigen deutschen Staatsbürger Mohamad A. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. das Hauptverfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ eröffnet und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft vom 18.07.2018 zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Senat wird mit drei Mitgliedern besetzt sein. Den Rest des Beitrags lesen »




