OLG Frankfurt a.M.: Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“

In dem Strafverfahren gegen den 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ibrahim H. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 04.02.2019 das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird mit fünf Mitgliedern besetzt sein.

In der Anklageschrift vom 11.12.2018 wirft die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. dem Angeklagten vor, sich in dem Zeitraum 2013 bis 2014 an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Harakat Ahrar al-Sham al-Islamya“ („Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens“, kurz „Ahrar al-Sham“) als Mitglied beteiligt und die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ausgeübt zu haben. Bei der „Ahrar al-Sham“ handelt es sich um eine Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, unter Inkaufnahme auch ziviler Opfer die Regierung des syrischen Machthabers Baschar al-Assad gewaltsam zu stürzen, um eine Gesellschaft unter dem Gesetz des Islams zu errichten und dabei die strengen Regeln der Scharia nach fundamental-islamistischen Grundsätzen einzuführen.

Dieser Vereinigung soll sich Ibrahim H. in seiner syrischen Heimat angeschlossen und als Kämpfer zur Verfügung gestellt haben, wobei er auch ein Schnellfeuergewehr vom Typ „Kalaschnikow“ besessen haben soll. Zudem habe er sich vor einem Flugabwehrgeschütz sowie an einer Maschinenkanone fotografieren lassen, die auf einen Pickup montiert war.

Der Angeklagte reiste über die sog. Balkan-Route im September 2015 nach Deutschland ein und hielt sich zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen sowie in einer Flüchtlingsunterkunft in Viernheim auf. Nachdem er das Bundesgebiet wieder verlassen und sich zurück nach Syrien begeben haben soll, reiste er erneut am 20.02.2018 über den Frankfurter Flughafen nach Deutschland ein. Hier wurde der Angeklagte auf Grund zwischenzeitlich durchgeführter Ermittlungen vorläufig festgenommen. Mit Beschluss vom 21.02.2018 wurde er in Untersuchungshaft genommen, deren Vollzug weiterhin andauert.

Die Hauptverhandlung wird am 04.03.2019, 10 Uhr, beginnen. (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 04.02.2019 – 5 – 2 OJs 6/18 – 5/18)

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. Nr. 9 v. 12.02.2019

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