Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. (OLG) hat den 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen Ibrahim H. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Nach insgesamt 16-tägiger Hauptverhandlung sah es der Senat als erwiesen an, dass sich der Angeklagte zwischen 2013 und 2014 an der Vereinigung „Harakat Ahrar al-Sham al-Islamya“ („Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens“, kurz „Ahrar al-Sham“) als Mitglied beteiligte. Bei der „Ahrar al-Sham“ handelt es sich um eine Organisation, die es sich zum Ziel gesetzt hat, unter Inkaufnahme auch ziviler Opfer die Regierung des syrischen Machthabers Baschar al-Assad gewaltsam zu stürzen, um eine Gesellschaft unter dem Gesetz des Islams zu errichten und dabei die strengen Regeln der Scharia nach fundamental-islamistischen Grundsätzen einzuführen. Den Rest des Beitrags lesen »