Der VGH Baden-Württemberg hat mit jüngst den Beteiligten bekanntgegebenem Urteil den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen abgelehnt. Denn ein Einbürgerungsbewerber, der infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung das Händeschütteln mit jeglicher Frau deshalb ablehnt, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung bzw. unmoralischen Handelns gilt, gewährleistet nicht seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Die Tatsache, dass der Einbürgerungsbewerber – unter Aufrechterhaltung dieser Einstellung – auch Männern nicht die Hand gibt, führt zu keiner anderen Betrachtung. Den Rest des Beitrags lesen »