Mit Beschluss vom 02.03.2018 hat der 7. Strafsenat des OLG München eine Anklage des Generalbundesanwalts vom 03.11.2017 gegen den afghanischen Staatsangehörigen Omaid N. wegen eines Verbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch, wegen Mordes sowie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Den Rest des Beitrags lesen »




