Bundestag: Union fragt nach Maßnahmen zu Frühehen in Deutschland

„Geplante Maßnahmen zu Frühehen in Deutschland“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 20/10184) der CDU/CSU-Fraktion. In dieser thematisieren die Abgeordneten den Umgang mit verheirateten Minderjährigen. In der Vorbemerkung verweist die Fraktion auf Schätzungen von Unicef, nach denen weltweit rund 640 Millionen Frauen leben, die vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet wurden. „Die sogenannten Frühehen sind ein gravierender Einschnitt in das Leben und die freien Entfaltungsmöglichkeiten junger Menschen. Überwiegend betroffen sind vor allem Mädchen, denen durch die frühe Verheiratung die Chance auf eine freie Persönlichkeitsentwicklung genommen wird“, heißt es weiter. Den Rest des Beitrags lesen »

Christian Lengl, Entziehung des Sorgerechts bei drohender Zwangsheirat

Trotz des Verbots der staatlichen Eheschließung für Minderjährige und entsprechender Regelungen für traditionelle und religiöse Eheschließungen finden weiterhin Zwangsverheiratungen statt. Ausgehend von anerkannten Gefährdungslagen wird das gerichtliche Schutzverfahren im Fall von Kindeswohlgefährdungen systematisch dargestellt. Den Rest des Beitrags lesen »

Nadjma Yassari/Ralf Michaels (Hrsg.), Die Frühehe im Recht – Praxis, Rechtsvergleich, Kollisionsrecht, höherrangiges Recht

Die Frühehe, ein globales und altes Phänomen, ist seit einigen Jahren nicht nur in den Blickwinkel menschenrechtlicher und rechtspolitischer Diskussionen geraten, sondern auch Objekt nationaler Rechtsreformen geworden. Mehrere europäische Staaten, darunter 2017 Deutschland, reformierten ihr Recht dahingehend, nicht nur die inländische Frühehe ausnahmslos zu verbieten, sondern zudem der im Ausland geschlossenen Frühehe die Anerkennung zu verweigern. Den Rest des Beitrags lesen »

Florentine Katharina Schulte-Rudzio, Minderjährigenehen in Deutschland

Im Zuge der zunehmenden Zuwanderung nach Deutschland ist die Thematik von Minderjährigenehen neu in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber hat auf das scheinbar zunehmende Phänomen „Minderjährigenehe“ mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen reagiert. Der BGH hält den neu eingeführten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB für verfassungswidrig und hat die Frage dem BVerfG vorgelegt. Die Kernfrage der vorliegenden Analyse lautet demnach: Ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit den Vorgaben der Verfassung, des Europa- und Völkerrechts vereinbar? Den Rest des Beitrags lesen »

BGH: Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sog. Kinderehen und Vorlage der Sache an das BVerfG

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat ein Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt, in dem es maßgeblich auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Kinderehen in Deutschland

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Standesämter geltendes Recht beachten und auf Grund des seit dem 22.07.2017 in Deutschland ausnahmslos bestehenden Mindestheiratsalters von 18 Jahren keine Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen bei einem Standesamt geschlossen worden ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Dr 19/3081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Dr 19/2637). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: FDP fragt nach Kinderehen

Nach der Umsetzung und dem Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem vergangenen Jahr fragt die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/2637). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Anzahl an Kinder- und Vielehen

Ausländer, die mit einer Ehefrau in Deutschland leben, können keine weitere Ehefrau über einen Nachzug in die Bundesrepublik holen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/2532) auf eine Kleine Anfrage der AfD zum Thema „Kinder- und Vielehen“ (BT-Dr 19/2187) hervor. Für einen solchen Nachzug gebe es keine Rechtsgrundlage, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Den Rest des Beitrags lesen »

Veröffentlicht in Aktuell, Allgemein. Schlagwörter: , , , . Leave a Comment »

Bundestag: Kinder- und Vielehen in Deutschland

Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, auf welcher Rechtsgrundlage Ausländer ihre Zweit-, Dritt-und Viertfrau nach Deutschland nachholen und wie viele Kinderehen in Deutschland registriert sind. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundesregierung: Gesetz gegen Kinderehe – Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz ist am 22.07.2017 in Kraft getreten. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesregierung: Gesetz gegen Kinderehe – Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz hat den Bundesrat passiert. Den Rest des Beitrags lesen

BMJV: Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Dieses dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Dazu sieht das Gesetz Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts vor. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Bekämpfung von Kinderehen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Dr 18/12086), den der Bundestag bereits am 28.04.2017 in erster Lesung beraten und am 17.05.2017 in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12.05.2017 eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Auflösung von Kinderehen zweischneidig

Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bekämpfung von Kinderehen“ (BT-Dr 18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – Stellungnahme beschlossen

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12.05.2017 Stellung genommen hat (BR-Dr 275/17 [B]). Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesrat: Ausschüsse für Korrekturen am Gesetzentwurf gegen Kinderehen

Die vier beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine Stellungnahme. Darin begrüßen sie das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, das Kindeswohl bei der Eheschließung stärker zu berücksichtigen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Bekämpfung von Kinderehen

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Den Rest des Beitrags lesen

BMJV: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Das Kabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Der Gesetzentwurf dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Er sieht Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht vor. Daneben enthält er Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts. Den Rest des Beitrags lesen