Bundestag: FDP fragt nach Kinderehen

Nach der Umsetzung und dem Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem vergangenen Jahr fragt die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/2637).

Die jüngsten Fluchtbewegungen hätten das Phänomen der Kinderehen verstärkt. Minderjährige Personen seien gefährdet, vor ihrer Flucht oder auf dem Fluchtweg verheiratet zu werden.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Fälle ihr bekannt sind, in denen seit In-Kraft-Treten des Gesetzes trotz des in Deutschland festgelegten Mindestheiratsalters von 18 Jahren eine Ehe geschlossen wurde, in der mindestens ein Ehegatte bei der Eheschließung im Inland jünger als 18 Jahre und älter als 16 Jahre alt war, und wie viele Fälle ihr bekannt sind, in denen im Ausland geschlossene Ehen mit Ehegatten unter 16 Jahren für unwirksam erklärt wurden. Weiter wollen sie wissen, wie viele solcher Fälle im Inland vor einem Gericht behandelt wurden und ob Betroffene über die Existenz des Gesetzes informiert werden. Abschließend fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung konkreten Handlungsbedarf sieht, um mögliche Defizite in der praktischen Anwendung des Gesetzes abzustellen.

heute im bundestag Nr. 425 v. 19.06.2018

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