Die Bürgerschaft hat das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in zweiter Lesung beschlossen (Dr 19/939). Dadurch wird der Reformationstag künftig ein staatlich anerkannter Feiertag.
Insbesondere, so die Begründung, der sich 2017 zum fünfhundertsten Male jährende Auftakt der Reformation belege die auch heute noch immense Bedeutung des christlich-jüdischen Erbes.
Beschlussprotokoll v. 20.06.2018
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