Das Dekret der Flämischen Region (Belgien) vom 07.07.2017 zur Änderung des Gesetzes über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere, was die zugelassenen Methoden für die Schlachtung von Tieren betrifft, hat zur Folge, dass die Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung verboten wird, und zwar auch was Schlachtungen anbelangt, die durch einen religiösen Ritus vorgeschrieben sind. Es schreibt im Rahmen der rituellen Schlachtung eine Betäubung vor, die umkehrbar und nicht geeignet ist, den Tod des Tieres herbeizuführen. Den Rest des Beitrags lesen »