Die Bundespolizei hat seit dem Jahr 2007 insgesamt 873 Fälle erfasst, bei denen sich „nach Erschleichen oder Gebrauch eines erschlichenen Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) der Verdacht der sog. Scheinehe ergab“.
Davon entfielen auf das Jahr 2016 insgesamt 25 Fälle und auf das vergangene Jahr 30 Fälle, wie aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/2220) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/1485) hervorgeht.
heute im bundestag Nr. 378 v. 06.06.2018
Kommentar verfassen