Im Streit um die freiwillige Förderung durch die Stadt Asperg hat das VG Stuttgart dem dortigen Waldorfkindergarten recht gegeben: Mit Urteil vom 10.04.2013 (7 K 154/11) hat das VG einen Anspruch des Waldorfkindergartens auf weitergehende Bezuschussung dem Grunde nach bejaht, weil die Stadt Asperg gleichheitswidrig den kirchlichen Kindergärten in ihrer Gemeinde eine freiwillige Förderung gewährt. Auf den Antrag des Waldorfkindergartens hat das VG die Stadt Asperg zur Neubescheidung des Zuschussantrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet. Den Rest des Beitrags lesen »




