Der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des OLG Frankfurt a.M. (OLG) hat die 33-jährige Zuhal A der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der an elf Tagen durchgeführten Hauptverhandlung hat der Senat Folgendes festgestellt: Den Rest des Beitrags lesen »




