Immer wieder wird von verschiedenen Initiativen und Politikern die Aufhebung der Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche gefordert. Aktuell hat sich an diesem Donnerstag, 28.02.2013, das Bundestagsplenum mit der Thematik befasst. Anlass war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (BT-Dr 17/8791). Sie will die Trennung von Kirche und Staat ausbauen. In dem Entwurf schreibt die Fraktion, die Bundesländer seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – die heute Bestandteil des GG (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV) seien – verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen genössen nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang. Den Rest des Beitrags lesen »





