Drei Personen haben als Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Freier Blick auf den Dom zu Worms“ beim VG Mainz einen gegen die Stadt Worms gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den beabsichtigten Bau eines Gemeindehauses („Haus am Dom“) in der Nachbarschaft zum Wormser Dom.
Mit ihrem bei Gericht gestellten Antrag wollen die Antragsteller zur Sicherung der Rechte des Bürgerbegehrens in erster Linie erreichen, dass das Gericht die Stadt verpflichtet, bis zur Feststellung des Ergebnisses des angestrebten Bürgerentscheids keine abschließende Entscheidung über den bei ihr eingereichten Antrag zur baurechtlichen Genehmigung des „Hauses am Dom“ zu treffen.
Pressemitteilung des VG Mainz Nr. 2 v. 05.03.2014
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