Der 5. Strafsenat des OLG Stuttgart verkündete heute unter dem Vorsitz von Herbert Anderer sein Urteil in einem Staatsschutzverfahren gegen einen mittlerweile 20-jährigen Heranwachsenden. Der in Deutschland aufgewachsene Angeklagte schloss sich Anfang März 2015 in Syrien dem sog. Islamischen Staat an und wurde dort ausgebildet ohne an Kampfhandlungen teilzunehmen. Bereits ab Mai oder Juni 2015 versuchte er, nach Deutschland zu fliehen, wo er im Oktober 2015 ankam. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a und b StGB verurteilte der Senat ihn zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Den Rest des Beitrags lesen




