Die Klägerin klagt auf die Gewährung einer Entschädigung bzw. von Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Landesschulbehörde (Beklagte) hatte eine ihr Mitte 2013 erteilte Einstellungszusage zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, dass die Klägerin beabsichtige, auch in der Schule ein (muslimisches) Kopftuch zu tragen. Den Rest des Beitrags lesen




