Eine von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen im Dezember 2015 war rechtswidrig. Das hat das OVG entschieden. Die angegriffene Bewilligung richtete sich an einen Logistikdienstleister in Rheinberg (Niederrhein), der zur Amazon-Unternehmensgruppe gehört und vornehmlich für das die deutsche Amazon-Webseite betreibende Unternehmen tätig ist. Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf nahm an, dass auf Grund des vorweihnachtlich erheblich erhöhten Bestellvolumens eine Sondersituation vorliege, die eine Ausnahme vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonntagen rechtfertige. Die hiergegen klagende Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte in beiden Instanzen Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »




