Die Klage eines eingetragenen Vereins gegen die Berichterstattung über extremistisch-salafistische Bestrebungen im Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2015 ist bereits unzulässig, weil sie erst nach mehr als einem Jahr nach der Veröffentlichung erhoben wurde; sie bleibt auch in der Sache ohne Erfolg. Das hat die 20. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Vereins gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »