In dem Strafverfahren gegen die irakischen Staatsangehörigen Mohammed Y. (28 Jahre), Muqatil A. (29 Jahre) und Hasan K. (27 Jahre) hat der 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 28.02.2019 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (III-6 StS 2/19).
Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am OLG Jan van Lessen am 03.06.2019 um 10.30 Uhr beginnen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Angeklagten Mohammed Y. vor, im Alter von 15 bis 17 Jahren als Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat im Irak“ in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 13 tödliche Sprengstoffanschläge im Irak verübt zu haben. Allen drei Angeklagten wird überdies vorgeworfen, in den Jahren 2014 und 2015 als Mitglieder des „Islamischen Staats“ („IS“) im Irak verschiedene Aufgaben wahrgenommen zu haben. So sollen alle drei Angeklagte bewaffnet an Kampfeinsätzen teilgenommen haben. Der Angeklagte Mohammed Y. soll in zwei Fällen Hinrichtungen abgesichert, der Angeklagte Hasan K. soll Hinrichtungen für Propagandazwecke gefilmt haben.
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 12 v. 09.05.2019
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