OLG Düsseldorf: Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen Derya Ö. aus Bochum wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“

In dem Strafverfahren gegen die deutsche Staatsangehörige Derya Ö. (27) aus Bochum hat der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 09.05.2019 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (III-5 StS 2/19).

Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am OLG Dr. Karina Puderbach-Dehne am 10.09.2019 um 11.00 Uhr beginnen.

Der Angeklagten werden die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen: Sie soll im Februar 2014 nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen. Noch am Tag ihrer Einreise soll sie dazu einen IS-Kämpfer geheiratet haben, zu dem sie zuvor lediglich über das Internet Kontakt geknüpft hatte. Mit ihm und dem im Jahr 2015 geborenen gemeinsamen Kind soll sie in Syrien und im Irak in verschiedenen ihr vom IS zugewiesenen Wohnungen gelebt haben, deren Bewohner vor dem IS geflohen waren. Zeitweilig soll sie auch Zweitfrau eines höherrangigen IS-Mitglieds gewesen sein. Sie soll im Umgang mit Kriegswaffen ausgebildet worden sein und zeitweilig einen Sprengstoffgürtel getragen haben. Einen solchen Gürtel soll sie auch anderen deutschsprachigen Frauen zum Kauf angeboten haben.

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 21 v. 19.07.2019

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