Unter dem Vorsitz von Dr. Frank Schreiber hat der 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) am 29.01.2020 den 18-jährigen syrischen Staatsangehörigen Wisam B. aus Leverkusen zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Über WhatsApp-Chats hatte der Angeklagte von Mitte 2018 bis Februar 2019 von Leverkusen aus in fünf Fällen um Mitglieder und Unterstützer des „Islamischen Staates“ („IS“) geworben und dabei zugleich in mehreren Fällen Gewaltdarstellungen (IS-Propagandamaterial) verbreitet. In einem Fall hat er sich überdies zugleich der versuchten Anstiftung zum Mord schuldig gemacht: Im Chat forderte er unter der Anleitung eines „Der Wolf“ genannten IS-Mitglieds einen in Syrien lebenden Mann auf, als „Vertrauensbeweis“ eine vom Glauben abgefallene Person zu töten. Vor Beginn der beabsichtigten Tatausführung wurde der Mann jedoch bei der Ausspähung des Hauses des „Abtrünnigen“ festgenommen.
Das Gericht blieb mit dem Urteil geringfügig unter der von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf beantragten Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung hatte (unbeziffert) auf eine mildere Strafe plädiert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, Revision zum BGH einzulegen. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2020 – III-2 StS 3/19).
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 5 v. 29.01.2020
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