In dem Strafverfahren gegen die deutsche Staatsangehörige Mine K. (47) aus Köln hat der 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 03.04.2019 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (III-2 StS 2/19).
Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am OLG Dr. Frank Schreiber am 12.08.2019 um 10.30 Uhr beginnen. Zur Fortsetzung sind bislang weitere 17 Termine vorgesehen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft der Angeklagten vor, sich im März 2015 der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen zu haben. Sie soll dazu noch in Deutschland per Videotelefonie einen IS-Kämpfer geheiratet und diesen dann in der Türkei getroffen haben. Mit ihm und ihrem damals achtjährigen Sohn sei sie dann nach Syrien eingereist.
Von dort soll sie vom IS in den Irak gebracht worden sein. Um den Gebietsanspruch des IS in einer besetzten Gegend zu festigen, soll sie mit ihrer Familie in ein Haus gezogen sein, dessen schiitische Bewohner vom IS vertrieben worden waren. Wegen dieser Inbesitznahme wird der Angeklagten ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum vorgeworfen.
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 20 v. 04.07.2019
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