Die 32. Große Strafkammer des LG Berlin – Schwurgerichtskammer – hat den 42-jährigen Stefan R. wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer befand den Angeklagten für schuldig, am 06.09.2020 in seiner Berliner Wohnung einen 43-jährigen Mann getötet zu haben, um durch die Tötung sexuelle Befriedigung zu erlangen und Teile der Leiche anschließend zu verspeisen. Den Rest des Beitrags lesen »