In dem Strafverfahren gegen den 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Haris C. aus Düsseldorf hat der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt.
Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am OLG Dr. Puderbach-Dehne am 29.04.2019 um 11.00 Uhr beginnen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem Angeklagten vor, im Jahr 2013 die ausländische terroristische Vereinigung „Jaish al-Muhajirin wal Ansar“ (JAMWA) unterstützt zu haben: Er soll den Kauf von drei Nachtsichtgeräten zum Preis von € 1.440 finanziert haben.
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 7 v. 10.04.2019
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