OLG Düsseldorf: Hauptverhandlung in dem Verfahren gegen Nils D.

In dem Strafverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Nils D. (29 Jahre) aus Dinslaken hat der 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt.

Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am OLG Jan van Lessen am 04.09.2019 um 10.30 Uhr beginnen (III-6 StS 5/18).

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Angeklagten vor, im Jahr 2014 als Mitglied des „IS“ mindestens drei Gefangene in einem „IS-Gefängnis“ in Syrien gemeinsam mit anderen „IS“-Mitgliedern grausam gefoltert und getötet zu haben…

Wegen seiner aktiven mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung im Jahr 2014 hatte der 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf Nils D. bereits am 04.03.2016 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Senat war ursprünglich der Rechtsauffassung, eine neue Anklage wegen weiterer Straftaten, die Nils D. in demselben Zeitraum als IS-Mitglied möglicherweise begangen hat, sei nicht mehr möglich. Wegen Strafklageverbrauchs hat er deshalb die weitere Anklage des Generalbundesanwalts vom 06.07.2018 zunächst nicht zugelassen. Der BGH hat jedoch am 18.12.2018 entschieden, der Strafklageverbrauch erstrecke sich nicht auf die Taten, die Gegenstand der neuen Anklage seien. Deshalb hat er das Hauptverfahren vor dem Senat eröffnet.

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 16 v. 28.05.2019

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