Das Strafverfahren gegen den inzwischen 18-jährigen syrischen B. aus Leverkusen wird der 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am OLG Dr. Frank Schreiber voraussichtlich in nicht öffentlicher Hauptverhandlung führen. Der Senat hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 16.07.2019 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Für die am 11.11.2019 beginnende Verhandlung sind bislang sechs Verhandlungstage bis zum 08.01.2020 angesetzt. Über die (Nicht-) Öffentlichkeit wird der Senat zu Beginn der Hauptverhandlung zu entscheiden haben, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war (III-2 StS 3/19).
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem Angeklagten vor, im Alter von 16 und 17 Jahren von Mitte 2018 bis Februar 2019 in fünf Fällen über Messenger-Dienste gezielt für den Beitritt zum „IS“, zum bewaffneten Jihad und in einem Fall zum Mord aufgerufen zu haben. Überdies soll er im Internet propagandistische Gewaltvideos verbreitet und diverse Anleitungen zur Begehung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten heruntergeladen haben.
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 28 v. 09.10.2019
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