In dem Strafverfahren gegen den 33-jährigen Staatsangehörigen Mohamed A.G. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. (OLG) den Haftbefehl gegen den Angeklagten Mohamed A.G.aufgehoben. Nach vorläufiger Würdigung der bislang in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise sei der Angeklagte nicht mehr der mitgliedschaftlichen Beteiligung in der terroristischen Vereinigung „IS“ dringend verdächtig, begründete das OLG seine Entscheidung. Den Rest des Beitrags lesen »





