In dem Strafverfahren gegen den 26-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsbürger Mustapha B. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. (OLG) am 25.10.2019 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. zur Hauptverhandlung zugelassen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich von Juli bis November 2013 in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ („ISIS“) als Mitglied angeschlossen zu haben. (Die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat im Irak und in Großsyrien“ („ISIS“) hat sich im Jahr 2014 in „Islamischer Staat“ („IS“) umbenannt.) Er soll am 02.07.2013 als mit Mitglied einer Gruppe von islamistisch/salafistisch eingestellten jungen Männern mit dem Reisebus von Frankfurt a.M. nach Istanbul und von dort weiter nach Syrien gereist sein. Nach einigen Tagen sollen der Angeklagte und seine fünf Mitreisenden zu einem Stützpunkt des „ISIS“ in der Provinz Aleppo und nach einigen weiteren Tagen zu einer Militärbasis des „ISIS“ gelangt sein. Der Angeklagte soll seine persönlichen Daten angegeben und an der Erstellung eines Registrierungsbogens mitgewirkt haben, um sich als Kämpfer in das organisatorische Gefüge des „ISIS“ einzufügen.
Der Angeklagte befindet sich nicht in Untersuchungshaft. (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 25.10.2019 – 5 – 2 OJs 14/17 – 3/18)
Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. Nr. 61 v. 28.10.2019
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