Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des OLG Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 21.09.2018 gegen einen möglicherweise 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren ist nichtöffentlich, da der Angeklagte zumindest während eines Teils des angeklagten Tatzeitraums noch Jugendlicher war. Im Hinblick hierauf erfolgen auch keine weiteren Angaben zum Tatvorwurf.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am Montag, dem 28.01.2019, zu beginnen. (OLG Koblenz, Beschl. v. 02.01.2019 – 2 StE 6 OJs 34/17).
Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 10.01.2019
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