OLG München: Strafverfahren gegen Jennifer W. wegen Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland („IS“) u.a.

Mit Beschluss vom 18.02.2019 hat der 8. Strafsenat des OLG München eine Anklage des Generalbundesanwalts vom 13.12.2018 gegen die deutsche Staatsangehörige Jennifer W. wegen Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Hinsichtlich der Einzelheiten des angelasteten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 28.12.2018 anlässlich der Anklageerhebung Bezug genommen. Darin heißt es:

Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)‘ anzuschließen. Über die Türkei und Syrien reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des ,IS‘ ein.

Im Zeitraum Juni bis September 2015 patrouillierte die Angeschuldigte für die ,Sittenpolizei‘ des ,IS‘ abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es, darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Zur Einschüchterung führte die Angeschuldigte ein Sturmgewehr des Typs ,Kalaschnikow‘, eine Pistole und eine mit Sprengstoff präparierte Weste mit. Als monatliche Entlohnung erhielt Jennifer W. vom ,IS‘ zwischen 70 und 100 US-Dollar.

Die Angeschuldigte und ihr Ehemann kauften im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus ein fünf Jahre altes Mädchen und hielten das Kind in der Folgezeit in ihrem Haushalt als Sklavin. Nachdem das Mädchen erkrankt war und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt hatte, kettete der Ehemann der Angeschuldigten das Mädchen zur Strafe im Freien an und ließ das Kind dort bei sengender Hitze qualvoll verdursten. Die Angeschuldigte ließ ihren Ehemann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens.

Ende Januar 2016 suchte die Angeschuldigte die Deutsche Botschaft in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die Angeschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des ,IS‘ zurückzukehren.

Die Angeschuldigte wurde am 29.06.2018 auf dem Weg nach Syrien festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.“

Pressemitteilung des OLG München Nr. 15 v. 06.03.2019

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