Das LAG hat die Berufung des Arbeitnehmers zurückgewiesen. Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 04.06.2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a. „hässlicher Türke“, „Ziegenficker“) und die Übersendung von Bilddateien über WhatsApp mit islamfeindlichem Hintergrund (u.a. „Wir bauen einen Muslim“). Den Rest des Beitrags lesen »





