In dem Strafverfahren gegen den 34-jährigen Mohamed A.G. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. (OLG) den Angeklagten freigesprochen. Nach Durchführung der Hauptverhandlung war es nach Auffassung des OLG nicht zu beweisen, dass sich der Angeklagte in den Jahren 2013 bis 2015 an der ausländischen terroristischen Vereinigung „IS“ als Mitglied beteiligt hatte. Den Rest des Beitrags lesen »




