Bundestag: Zurückgekehrte Personen mit IS-Bezügen

Um nach Deutschland zurückgekehrte Personen mit Bezügen zum sog. Islamischen Staat (IS) geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/15446) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/14907). Danach sind die deutschen Sicherheitsbehörden bestrebt, „Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in Richtung Syrien/Irak ausreisen und zu denen Bezüge zum sog. IS bekannt werden, an der Wiedereinreise nach Deutschland zu hindern“. Den Angaben zufolge sind den deutschen Sicherheitsbehörden „Ausreisesachverhalte in Richtung Syrien und Irak“ in einigen Fällen erst nachträglich bekannt geworden. Auch ein Bezug zum IS ergab sich laut Vorlage teilweise erst nach bereits erfolgter Rückkehr der Personen nach Deutschland.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, lagen ihr mit Stand 15.11.2019 zu 122 der zurückgekehrten Personen Erkenntnisse vor, dass sie sich mindestens zeitweise dem IS angeschlossen haben. Von den zurückgekehrten Personen mit IS-Bezügen besitzen laut Antwort 81 die deutsche Staatsangehörigkeit, wobei 24 Personen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

heute im bundestag Nr. 17 v. 07.01.2020

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