Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das VG Berlin in einem von einem religiösen Verein (Antragsteller zu 1) und einem Gläubigen (Antragsteller zu 2) eingeleiteten Eilverfahren entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »




