Am kommenden Sonntag, 03.12.2017, dürfen die unmittelbar an der Nordstraße gelegenen Geschäfte im Stadtteil Pempelfort sowie die Geschäfte an der Luegallee zwischen Belsenplatz bis zum Barbarossaplatz unter Einschluss beider Plätze in Oberkassel anlässlich der dortigen Weihnachtsmärkte geöffnet sein. Dagegen müssen die übrigen Geschäfte in den Stadtteilen Oberkassel und Pempelfort sowie die Geschäfte in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk und Derendorf geschlossen bleiben. Dies hat heute das OVG in fünf von der Gewerkschaft ver.di gegen die Freigabe der Ladenöffnung durch die Stadt Düsseldorf angestrengten Eilverfahren entschieden. Es hat die Anträge nicht als rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes angesehen. Den Rest des Beitrags lesen





