Der 5. Strafsenat des OLG Celle hat mit Beschluss vom 18.08.2021 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen Tassilo M. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Ein Haftbefehl gegen den weitgehend geständigen Angeklagten ist außer Vollzug gesetzt. Dem Angeklagten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in sechs Fällen (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) und Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) zur Last gelegt. Den Rest des Beitrags lesen »




