In dem oben genannten Verfahren hat der 8. Strafsenat des OLG München am 77. Verhandlungstag das Urteil gesprochen. Der Senat hat die Angeklagte u.a. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen und wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »




