LG Hamburg: Sicherungsverfahren wegen des Angriffs vor der Synagoge „Hohe Weide“

Am 12.02.2021 beginnt vor dem LG Hamburg, Große Strafkammer 4 als Schwurgerichtskammer, die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren wegen des Angriffs auf einen jüdischen Studenten vor der Synagoge in der Hohen Weide vom 04.10.2020. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchten heimtückischen Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor und geht zugleich davon aus, dass der Beschuldigte diese Tat auf Grund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit beging. Er soll den Geschädigten, den er gezielt wegen seines jüdischen Aussehens ausgewählt habe, mit einem Kurzspaten seitlich von hinten an den Kopf geschlagen und ihn dabei potenziell lebensgefährlich verletzt haben.

Nach der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft hat die anstehende Hauptverhandlung voraussichtlich eine Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Gegenstand. In solchen Verfahren steht neben dem Tatvorwurf die Erörterung psychiatrischer Fragen in Bezug auf den Beschuldigten im Mittelpunkt, so dass die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung in der Regel ausgeschlossen wird. Auch im vorliegenden Fall hat die Verteidigung des Beschuldigten einen entsprechenden Antrag angekündigt, über den die Kammer voraussichtlich zu Beginn der Hauptverhandlung nach Beratung mit den Schöffen entscheiden muss. (604 Ks 9/20)

Pressemitteilung des HansOLG v. 08.02.2021

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