„Auswirkungen eines Urteils des EuGH für den Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/26357). Darin führt die Fraktion aus, dass der EuGH am 19.11.2020 ein Urteil zum Schutz von Menschen getroffen habe, „die sich durch Flucht einem Militär- bzw. Wehrdienst entzogen haben, durch den sie sich mutmaßlich an Kriegsverbrechen hätten beteiligen müssen“. Den Rest des Beitrags lesen »